KRANKMELDUNG
Im Falle einer Krankheit oder anderer Arbeitsverhinderung muss eine Abmeldung bei Kathrin Martins erfolgen (siehe Ansprechpartnerin).
Gib bitte an, ob Deine Krankmeldung mit oder ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt.
Bei Kinderkrankentage gilt diese Regelung nicht. Es muss ab Tag eins ein ärztliches Attest oder ein Kinder-Krankenschein eingereicht werden.
Bitte beachte:
- Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, spätestens am nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit die ärztliche AU vorzulegen.
- Die elektronische AU wird vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen.
- Krankheitstage werden im clocko:do automatisch eingetragen.
- Informiere bitte auch Dein Team, wenn Du nicht da bist und ob ggf. Termine / Aufgaben übernommen werden müssen.
DEINE ANSPRECHPARTNERIN
Bei Rückfragen zu Personalthemen melde Dich bei Kathrin Martins.
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